AGB · TERMS & CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Großhandelsgeschäfte mit MEGA WERT gelten.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen MEGA WERT (nachfolgend 'Verkäufer') und seinen Kunden (nachfolgend 'Käufer') im Rahmen des internationalen Großhandels.
1.2 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb von 14 Tagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware annimmt.
2.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.4 Der Käufer kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Genannte Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen), hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch bei frachtfreier Lieferung, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
6.3 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7. Gewährleistung
7.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht kein Rücktrittsrecht zu.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
8. Haftung
8.1 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers für Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Exportkontrolle und Sanktionen
9.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie der USA und aller anderen relevanten Länder einzuhalten.
9.2 Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Ausfuhr-, Wiederausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.
9.3 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Käufer gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.